AEB

Allgemeine Einkaufsbedingungen der enders GmbH

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Für alle Bestellungen für die enders GmbH gelten nur die vorliegenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des Auftragnehmers (AN) in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen.

1.2 Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.

1.3 Bestellungen und Aufträge sind verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt wurden. Wir sind berechtigt, unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen, wenn Sie uns diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unverändert bestätigen.

2. Lieferung und Versand

2.1 Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung bzw. der nachfolgenden Anweisung der enders GmbH zu den vereinbarten Terminen. Der AN zeigt Änderungen der Termine unverzüglich an.

2.2 Der AN hat die Versandvorschriften der enders GmbH und des Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen werden die Bestell- und Artikelnummern der enders GmbH angegeben.

2.3 Fertigungsteile sind mit den in der Bestellung angegebenen Zeichnungsnummern zu kennzeichnen.

2.4 Kosten des Transportes einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstigen Nebenkosten, trägt der AN, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.

3. Lieferfristen, Liefertermine

3.1 Die in Bestellungen genannten Lieferfristen oder -termine sind verbindlich und verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort.

3.2 Die enders GmbH ist berechtigt, die Annahme von Waren, die nicht zu dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und sie auf Rechnung und Gefahr des AN zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern.

4. Qualität und Abnahme

4.1 Der AN sichert zu, dass die Ware den unterbreiteten Pflichtenheften und Spezifikationen, sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz, den Umweltschutz und den Brandschutz betreffenden einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen entsprechen. Soweit sich daraus oder aus dem Vertrag im Übrigen keine abweichenden Anforderungen ergeben, sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.

4.2 Der Lieferant hat zur Sicherung der Qualität seiner Lieferungen eine nach Art und Umfang geeignete Qualitätsprüfung durchzuführen.

4.3 Die enders GmbH behält sich vor, die Ware unverzüglich nach Eingang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst danach abzunehmen. Im Beanstandungsfall kann der AN mit den Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden. Bei jeder Art von Mängeln beträgt die Rügefrist jeweils ab deren Erkennen 14 Tage. Der Auftragnehmer verzichtet während der Garantiezeit auf die Einwendung der verspäteten Anzeige hinsichtlich verdeckter Mängel.

4.4 Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte verbindlich.

4.5 Im Falle einer vereinbarten Vertragsstrafe für Lieferverzug bleibt der Anspruch auf Vertragsstrafe auch dann erhalten, wenn er bei der Abnahme der Lieferung nicht ausdrücklich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche bleiben gleichfalls ohne besonderen Vorbehalt bei Abnahme bestehen.

5. Zugangsrecht

Der Auftragnehmer gewährt der enders GmbH, ihren Kunden und regelsetzenden Dienststellen Zugangsrecht zu allen mit der Bestellung zusammenhängenden Einrichtungen und zugehörigen Aufzeichnungen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Vereinbarte Preise sind Höchstpreise; Preisermäßigungen in der Zeit zwischen Bestellung und Bezahlung der Rechnung kommen der enders GmbH zugute.

6.2 Rechnungen sind unter Angabe der Bestell- und Artikelnummer unverzüglich nach Versand der Ware zu erstellen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

6.3 Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. Bei Feststellung eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist die enders GmbH berechtigt, die Zahlung bis zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zurückzuhalten.

6.4 Ihr Anspruch auf das Entgelt wird 60 Tage nach Wareneingang und Erhalt Ihrer Rechnung zur Zahlung fällig. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt derjenige Tag, an dem unsere Bank den Überweisungsauftrag erhalten hat.

7. Aufrechnung und Abtretung

7.1 Der Auftragnehmer ist nur berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.

7.2 Die Abtretung von Forderungen gegen die enders GmbH ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung wirksam.

8. Gewährleistung

8.1 Mangelhafte Lieferungen sind unverzüglich durch mangelfreie Lieferungen zu ersetzen und mangelhafte Leistungen mangelfrei zu wiederholen. Im Falle von Entwicklungs- oder Konstruktionsfehlern ist die enders GmbH berechtigt, sofort die in Ziffer 8.3 vorgesehenen Rechte geltend zu machen.

8.2 Eine Nachbesserung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen bedarf der Zustimmung. Während der Zeit, in der sich der Gegenstand der Lieferung oder Leistung nicht in dem Gewahrsam der enders GmbH befindet, trägt der AN die Gefahr.

8.3 Beseitigt der AN den Mangel auch innerhalb einer Ihnen gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so kann die enders GmbH nach ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und jeweils zusätzlich Schadensersatz fordern.

8.4 In dringenden Fällen (insbesondere bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr außergewöhnlich hoher Schäden), zur Beseitigung geringfügiger Mängel sowie im Fall Ihres Verzugs mit der Beseitigung eines Mangels ist die enders GmbH berechtigt, nach vorhergehenden Information und Ablauf einer der Situation angemessen kurzen Nachfrist, auf Kosten des AN den Mangel und etwa dadurch entstandene Schäden selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten auf Kosten des AN beseitigen zu lassen. Dies gilt auch, wenn der AN verspätet liefert oder leistet, und die enders GmbH die Mängel sofort beseitigen muss, um eigenen Lieferverzug zu vermeiden.

8.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche der enders GmbH aus Sachmängeln beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Rechtsmängeln beträgt zehn Jahre ab Gefahrübergang. Der Lauf der Verjährungsfrist wird gehemmt für den Zeitraum, der mit Absendung der Mängelanzeige beginnt und mit Erfüllung des Mängelanspruchs endet.

8.6 Haben der AN entsprechend der Pläne der enders GmbH nach Plänen, Zeichnungen oder sonstigen besonderen Anforderungen zu liefern oder leisten, so gilt die Übereinstimmung der Lieferung oder Leistung mit den Anforderungen als ausdrücklich zugesichert. Sollte die Lieferung oder Leistung von den Anforderungen abweichen, stehen der enders GmbH die in Ziffer 8.3 genannten Rechte sofort zu.

8.7 Die gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.

8.8 Der AN stellt die enders GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Mängeln, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Produktschäden seiner Lieferung aufgrund seines Verursachungsanteils erhoben werden. Der Auftragnehmer sichert das Bestehen einer angemessenen Produkt-haftpflichtversicherung zu.

8.9 Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, also auch für Transport-, Wege- und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.

9. Vertraulichkeit

Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Einrichtungen usw., die wir dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen haben, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren.

10. Schutzrechte Dritter

Der AN versichert, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern die enders GmbH dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z. B. von Urheber-, Patent- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Auftragnehmer hiervon und von jeder damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht

11.1 Erfüllungsort für die Auftragsleistungen der enders GmbH ist der Sitz der enders GmbH. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist der Sitz von enders GmbH.

11.2 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich Rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

© enders GmbH

Stand: 23.07.2013