Neues Lieferkettengesetz

Aktueller Stand des neuen Lieferkettengesetzes

Die EU-Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Richtlinienentwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorgelegt. Dieses soll europäische Unternehmen dazu verpflichten, Sorge zu tragen, dass innerhalb ihrer internationalen Lieferkette Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. Der Entwurf aus Brüssel geht in vielen Punkten deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, so dass viele Unternehmen ab dem 1. Januar 2023 in die Pflicht genommen werden.

Das könnte nun auch für Sie interessant sein!

Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechtsverletzung und Umweltzerstörungen im Zusammenhang mit Produktion und Handel entgegenzuwirken. Insbesondere Einkaufsabteilungen werden mehr damit zu tun haben, die Anforderungen des Lieferkettengesetzes anhand Ihrer unternehmenseigenen Lieferkette einzuhalten und anzuwenden.

Die Umsetzung und Einhaltung des Lieferkettengesetzes gilt für alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland in Korrelation mit der Mitarbeiteranzahl. Wenn Sie nun denken: „Mein Unternehmen betrifft es ja dann gar nicht.“, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Unternehmen potenziell betroffen sein kann. Nämlich dann, wenn Sie ein mittelbarer oder unmittelbarer Lieferant eines Großunternehmens sind, oder Sie beispielsweise eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens sind, das international mehr als 1.000 oder 3.000 Mitarbeiter beschäftigt.

Sie sind unsicher, ob das Gesetz für Sie verpflichtend ist?

Wir freuen uns mit der DTO Consulting GmbH einen starken Partner in unserem Netzwerk mit an Bord zu haben, den wir hierfür empfehlen können. Starten Sie hier einen kostenlosen Check, um herauszufinden, ob das Gesetz Sie betreffen wird.

Gerne stellen wir auch den persönlichen Kontakt zu DTO her. Kommen Sie gerne auf uns zu!

Erfahren Sie mehr in unseren eTech News

#followusoninstagram